Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dittmanns Gartenbau
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Dittmanns Gartenbau, Inhaber: Nils Dittmann, Kleiner Platz 5, 76829 Landau (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
1.3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart wurden.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Mindestauftragswert
2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
2.2. Für die Erstellung von Angeboten wird je nach Aufwand eine Gebühr erhoben, die jedoch mindestens 65,00 € beträgt. Diese wird bei Erteilung eines Auftrags mit dem Auftragswert verrechnet.
2.3. Der Mindestauftragswert beträgt 120,00 € netto.
2.4. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann per unterschriebenem Dokument, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln (z. B. Arbeitsbeginn) erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung vereinbart wurde.
2.5. Für Pflegeverträge wird ein gesonderter Vertrag geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 10 Monate.
3. Leistungsumfang und Pflichten des Auftraggebers
3.1. Die Arbeiten werden fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
3.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Wasser- und Stromanschlüsse während der Arbeiten zur Verfügung stehen. Fehlende Anschlüsse können zu zusätzlichen Kosten führen.
3.3. Der Auftraggeber sorgt für die Freihaltung des Arbeitsbereichs. Wartezeiten oder Verzögerungen aufgrund fehlender Vorbereitung werden mit 45,00 € netto pro Stunde berechnet.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
4.1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise sind netto, sofern nicht anders angegeben.
4.2. Zahlung per Überweisung oder Barzahlung.
4.3. Zahlungsfristen:
Bis 3.000 €: Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung.
Über 3.000 €: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
4.4. Ratenzahlung bei Bauprojekten über 5.000 €:
1/3 vor Arbeitsbeginn,
1/3 zur Projektmitte,
1/3 nach Fertigstellung und Abnahme.
4.5. Bei Zahlungsverzug gilt:
Verbraucher: 5 % Verzugszinsen über Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.
Unternehmer: 9 % Verzugszinsen über Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
Mahngebühren: Tatsächlicher Aufwand, mindestens jedoch 5,00 € pro Mahnung.
5. Stornierung, Kündigung und Rücktritt
5.1. Stornierungen nach Vertragsschluss sind nur gegen eine Entschädigung von bis zu 30 % des Auftragswertes, je nach bereits erbrachtem Aufwand, möglich.
5.2. Kündigungen von Pflegeverträgen sind mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende schriftlich möglich.
5.3. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Vertragsdurchführung durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) oder Verstöße des Auftraggebers unzumutbar wird.
5.4. Aufwandspauschale bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtdurchführung durch den Auftraggeber
Wird ein bereits vereinbarter und schriftlich angenommener Auftrag vom Auftraggeber nach Vertragsabschluss storniert oder nicht zur Ausführung freigegeben, obwohl der Auftragnehmer bereits interne oder organisatorische Vorbereitungen getroffen hat (z. B. Terminreservierung, Maschinenplanung, Materialbestellung, Anfahrt etc.), wird eine pauschale Aufwandentschädigung in Höhe von 250,00 € netto fällig.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Aufwand nachzuweisen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Eine Anwuchsgarantie für Pflanzen wird nur gewährt, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
6.2. Höhere Gewalt, Schäden durch Dritte oder unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber fallen nicht unter die Gewährleistung.
6.3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Maximal zwei Nachbesserungsversuche sind zulässig. Erst nach deren erfolglosem Ablauf kann der Auftraggeber eine Minderung des Rechnungsbetrags verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.4. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern keine Körperschäden oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
7. Abnahme und Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Abnahme erfolgt durch gemeinsame Besichtigung und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
7.2. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die erbrachte Leistung sowie gelieferte Materialien im Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn diese bereits eingebaut oder weiterverarbeitet wurden.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1. Verbraucher können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sofern dieser außerhalb der Geschäftsräume oder online geschlossen wurde.
8.2. Das Muster-Widerrufsformular kann auf der Website des Auftragnehmers heruntergeladen werden.
9. Datenschutz
9.1. Die Daten des Auftraggebers werden nur zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies gesetzlich erforderlich ist.
10. Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen
10.1. Mit Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer während der Durchführung des Auftrags Bild- und Videoaufnahmen der ausgeführten Arbeiten und der Baustelle anfertigen darf.
10.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Material unentgeltlich für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere zur Veröffentlichung auf der Firmenwebsite, in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook, TikTok), in Printmedien sowie für Referenz- und Werbezwecke.
10.3. Personenbezogene Daten, insbesondere Aufnahmen, auf denen der Auftraggeber oder Dritte eindeutig erkennbar sind, werden nicht ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht.
10.4. Der Auftraggeber kann der Verwendung von Foto- und Videomaterial jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs werden bereits veröffentlichte Inhalte nach Möglichkeit entfernt oder anonymisiert.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Landau.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3. Für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Gerichtsstand Landau. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 13 ZPO, also das für ihren Wohnsitz zuständige Gericht.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
12. Arbeitsbedingungen & Ausführungsfristen
12.1. Witterungsbedingte Verzögerungen, höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Lieferverzögerungen von Materialien) verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend. Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern während der Arbeitszeit den ungehinderten Zugang zur Baustelle zu gewährleisten.
13. Materialwahl und Ersatzstoffe
13.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, gleichwertige Materialien oder Pflanzen als Ersatz zu verwenden, falls die im Angebot genannten Produkte kurzfristig nicht verfügbar sind. Dabei wird auf Optik, Qualität und Funktionalität geachtet.
14. Entsorgung und Zusatzkosten
14.1. Die fachgerechte Entsorgung von Schnittgut, Erdaushub, Wurzeln, Verpackungsmaterial oder sonstigen Abfällen ist nur dann im Preis enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist. Andernfalls wird sie nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
15. Abweichungen vom Angebot / Nachträge
15.1. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Arbeiten, spontane Kundenwünsche), werden als Nachtrag separat berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16. Pflanz- und Pflegehinweise
16.1. Der Auftraggeber erhält bei Neupflanzungen auf Wunsch eine Pflegeanleitung. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nachpflege, falsches Gießen, Düngen oder Schneiden entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
17. Geheimhaltung & Urheberrecht
17.1. Pläne, Skizzen, Entwürfe und andere Unterlagen, die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.